Durch Psychotherapie können Psychotraumata gut behandelt werden, insbesondere auf dem Wege der Kognitiven Verhaltenstherapie. Eine Traumatherapie läuft – in aller Regel – in drei Phasen ab: Stabilisierung, Konfrontation und Integration. In der Stabilisierungsphase werden gemeinsam Techniken erarbeitet, um mit den starken Anspannungszuständen, die die belastenden Erinnerungen auslösen, umzugehen. Bei der Konfrontation geht es dann um eine gezielte und aktive Auseinandersetzung mit dem traumatischen Erlebnis. In der letzten Phase der Traumatherapie steht die Integration des traumatischen Ereignisses in die eigene Biographie im Mittelpunkt. Eine wichtige Methode der Traumatherapie ist seit einigen Jahren EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), etwas holprig übersetzt mit „Desensibilisierung und Neubearbeitung durch Augenbewegungen“. Die Methode wurde in den späten achtziger Jahren von der klinischen Psychologin Dr. Francine Shapiro entwickelt und wird seit Mitte der neunziger Jahre äußerst erfolgreich in der Traumatherapie eingesetzt.
EMDR arbeitet mit bilateraler Stimulation, d.h. Stimulation beider Gehirnhälften. Ursprünglich über Augenbewegungen, zunehmend auch unter Einbeziehung anderer Sinnesorgane. EMDR lässt sich sehr gut mit gängigen Therapiekonzepten (wie z.B. Gesprächs- oder Verhaltenstherapie) kombinieren. Bereits nach wenigen Sitzungen führt EMDR zu spürbaren Veränderungen in Bezug auf Kognitionen, Emotionen und das eigene Körpererleben. Wissenschaftliche Studien haben die hohe Wirksamkeit dieser Therapiemethode immer wieder bestätigt. Seit 2006 ist EMDR für die Behandlung Posttraumatischer Belastungsstörungen weltweit anerkannt.
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Wenn Sie auf der Suche nach einem EMDR Therapeuten in Potsdam sind, weitere Fragen haben oder einen Gesprächstermin wünschen, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen. Bitte beachten Sie: Bei Traumatisierungen im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfallgeschehen kann ich aufgrund meiner Qualifikationen direkt mit Berufsgenossenschaften, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind, abrechnen. Hierbei veranlasst ein zugelassener „D-Arzt“ die Zuweisung in meine Praxis. Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt ohne Umwege durch die zuständige Berufsgenossenschaft.
Ähnliches gilt für Soldaten der Bundeswehr. Grundlage der Behandlung von Soldaten in Privatpraxen ist eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesverteidigungsministerium aus dem Jahr 2013. Diese Vereinbarung wurde notwendig, weil bei Soldaten nach Einsätzen in Krisengebieten nach wie vor psychische Erkrankungen, vor allem Posttraumatische Belastungsstörungen, diagnostiziert werden. Der Weg zu mir führt zunächst über den Truppenarzt bzw. das Bundeswehrkrankenhaus. Wenn durch den zuständigen Truppenarzt eine Behandlungsbedürftigkeit bescheinigt wird, erfolgt die Kostenübernahme ohne weitere Komplikationen.
Auch Bundespolizisten sind seit Anfang Mai 2018 nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen, damit sich Bundespolizisten unmittelbar an eine Privatpraxis wenden können. Ursächlich für diese Vereinbarung sind in erster Linie die zu langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz beim Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.